
Neue Obergrenze von 90 Tagen pro Jahr für die Ferienvermietung
Keine Sorge, liebe Eigentümer und Airbnb-Gastgeber: Ihre Flip-Flops müssen noch nicht in Rente! Aber ab 2025 kann die bekannte Grenze von 120 Tagen für die Ferienvermietung Ihrer Hauptwohnung auf nur noch 90 Tage pro Jahr gesenkt werden. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
Warum diese Reform auf 90 Tage?
Die Maßnahme geht auf das französische Gesetz „Le Meur“ (Nr. 2024‑1039 vom 19. November 2024) zurück. Ziel ist es, den Wohnraum für die Einwohner zu schützen und die Ausbreitung der Kurzzeitvermietung zu bremsen, vor allem in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Konkret: Gemeinden in solchen Gebieten (bis Mai 2026 unter Umständen sogar alle Gemeinden) können durch einfachen Beschluss des Gemeinderats die Obergrenze von 120 auf 90 Tage senken.
Wen betrifft das?
Betroffen sind vor allem Hauptwohnungen (mindestens 8 Monate pro Jahr bewohnt). Zweitwohnungen fallen nicht unter diese Obergrenze, aber Achtung: Für sie gelten andere baurechtliche Vorgaben und Regeln zur Nutzungsänderung.
Was Sie als Eigentümer einer Hauptwohnung wissen müssen
Kürzere Höchstdauer: Ihre Hauptwohnung darf nicht mehr als 90 Tage pro Jahr vermietet werden, wenn die Gemeinde dies festlegt (ansonsten gelten maximal 120 Tage).
Meldepflicht: Alle Vermietungen müssen bei der Gemeinde registriert werden. Die vergebene Registriernummer muss in Ihren Anzeigen erscheinen (Airbnb, Abritel usw.).
Nutzungsänderung: Wer die Grenze ohne kommunale Genehmigung überschreitet, benötigt möglicherweise eine Nutzungsänderung der Wohnung: kompliziert und potenziell teuer.
Bußgelder und Kontrollen: bis zu 15.000 € bei Überschreitung des Kontingents, 10.000 € bei fehlender Anmeldung und 20.000 € bei falschen Angaben.
Was ist konkret zu tun?
Einige Ansatzpunkte, um sich im neuen Rahmen souverän zu bewegen:
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach: Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie die 90-Tage-Grenze einführt. Klären Sie das, bevor Sie Ihre Buchungen planen.
Melden Sie Ihre Vermietung schon jetzt an, über das Cerfa-Formular oder das Online-Portal der Gemeinde. Sie erhalten eine Nummer, die Sie in Ihre Anzeigen aufnehmen.
Planen Sie clever: Legen Sie Ihren Kalender frühzeitig fest, damit Sie die erlaubten Tage nicht überschreiten, besonders in der Hochsaison!
Behalten Sie den Zähler im Blick: Die Plattformen müssen Ihre Anzeigen deaktivieren, sobald die Grenze erreicht ist, wenn die Gemeinde eine Registriernummer vorschreibt.
Prüfen Sie andere Modelle: Denken Sie an den französischen „bail mobilité“ (1 bis 10 Monate), an eine Wohngemeinschaft oder an eine Jahresvermietung (klassischer Mietvertrag für möblierte Wohnungen), um Ihre Einnahmen ohne Zusatzkosten aufzustocken.
Kleine Randnotizen, die man im Kopf behalten sollte
Ja, 90 Tage sind ein bisschen wie ein Glas Nutella: Man würde gern mehr davon nehmen, muss sich aber zügeln. Und wenn Sie nur einen kleinen Teil Ihrer Wohnung vermieten (zum Beispiel ein Zimmer), läuft der Zähler nur dann, wenn der Gastgeber abwesend ist.
Fazit
Die neue Obergrenze von 90 Tagen pro Jahr für die Ferienvermietung ist eine wichtige Änderung für Eigentümer von Hauptwohnungen. Angenehm für Sie? Das hängt davon ab: Wenn Sie bisher den ganzen Sommer über vermietet haben, ist es Zeit, Ihren Kalender zu überarbeiten oder andere Modelle zu prüfen. Mit etwas Organisation bleiben Sie aber auf der sicheren Seite und ersparen sich Bußgelder und Schimpfwörter. Also, bereit für den Balanceakt zwischen Urlaub, Vorschriften und Rentabilität?
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