
Taxe d'habitation und Airbnb-Vermietung: Sind Sie (endlich) befreit?
Ach, Airbnb… Diese angenehme Möglichkeit, Ihr Pariser Studio während Ihres Urlaubs zu Geld zu machen oder Ihr Landhaus in eine kleine Quelle passiver Einnahmen zu verwandeln. Doch sobald das Finanzamt mitspielt, stellt sich die Frage: Müssen Sie die Taxe d'habitation zahlen, wenn Sie Ihre Wohnung über Airbnb vermieten?
Spoiler: Es kommt darauf an. Und zwar ganz erheblich.
Kurz erklärt: Was ist die Taxe d'habitation?

Bis 2023 war die Taxe d'habitation eine kommunale Steuer, die von den Bewohnern einer Wohnung zum 1. Januar des Jahres geschuldet wurde. Seit der Reform ist diese Steuer für Hauptwohnsitze abgeschafft, sie gilt aber weiterhin für Zweitwohnsitze und für möblierte Wohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Und ja: Auch wenn Ihre Katze dort Vollzeit wohnt, zählt das nicht.
Vermietung über Airbnb: Sind Sie betroffen?

Wenn Sie Ihre Wohnung über Airbnb oder eine andere Plattform für Kurzzeitvermietung anbieten, fallen Sie in den Augen des Finanzamts in eine besondere Kategorie: die Vermieter von möblierten Ferienunterkünften.
Und ab hier wird es kompliziert. Denn das Finanzamt liebt Feinheiten.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nur gelegentlich vermieten
Gute Nachricht: Für diese Immobilie schulden Sie keine Taxe d'habitation, denn es handelt sich um Ihren Hauptwohnsitz, und der ist seit der Reform von der Steuer befreit.
Aber Achtung: Es muss sich wirklich um Ihren Hauptwohnsitz handeln, das heißt, Sie müssen mindestens acht Monate im Jahr dort leben. Andernfalls gilt: Das Finanzamt betrachtet Sie als Inhaber eines Zweitwohnsitzes, und die Steuer klopft wieder an Ihre Tür.
Wenn Sie einen Zweitwohnsitz vermieten
Hier wird es weniger erfreulich: Sie schulden die Taxe d'habitation, selbst wenn Sie die Wohnung nie betreten. Die Vermietung über Airbnb hebt diese Steuer nicht auf, ganz im Gegenteil.
Und in manchen Städten (hallo Paris, Lyon, Marseille) kann sogar ein Zuschlag hinzukommen, um gegen leerstehende Wohnungen vorzugehen. Ja, Sie haben richtig gelesen: Man kann Sie höher besteuern, nur weil Sie nicht dort wohnen.
Sonderfall: die klassifizierte möblierte Ferienunterkunft

Haben Sie Ihre Unterkunft als möblierte Ferienunterkunft klassifizieren lassen? Dann kommt für Sie vielleicht eine Befreiung von der Taxe d'habitation in Frage, aber nur, wenn die Wohnung weder von Ihnen selbst noch von einem Dauermieter genutzt wird.
In diesem Fall wird sie einem gewerblichen Objekt gleichgestellt. Achtung jedoch: Sie könnten dann in die CFE (Cotisation Foncière des Entreprises, kommunale Gewerbesteuer) wechseln.
Kleiner Tipp: Es kann sinnvoll sein, sich an Ihr Finanzamt zu wenden, um die Situation Ihrer Wohnung zu klären. Die Mitarbeiter sind netter, als man denkt (manchmal).
Was bleibt zu merken?

| Situation | Taxe d'habitation fällig? |
| Hauptwohnsitz, gelegentlich über Airbnb vermietet | Nein |
| Zweitwohnsitz, über Airbnb vermietet | Ja |
| Als möblierte Ferienunterkunft klassifiziert, nicht bewohnt | Nein (unter Bedingungen) |
| Ganzjährig vermietete Wohnung | Nein (der Mieter zahlt) |
Fazit: Airbnb, ja, aber nicht ohne das Kleingedruckte zu lesen
Über Airbnb zu vermieten ist eine schöne Chance. Doch achten Sie auf die steuerlichen Fallstricke. Für Hauptwohnsitze ist die Taxe d'habitation nur noch eine Erinnerung, für Zweitwohnsitze ist sie aber sehr lebendig, selbst wenn Sie dort nur der digitale Gastgeber für ein Wochenende sind.
Nehmen Sie sich also die Zeit, die Lage mit einem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt zu klären. Das kann Ihnen einige unangenehme Überraschungen erspareneinige schlaflose Nächte inklusive.
Wenn Sie mehr über dieses komplexe Thema der Steuererklärungen erfahren möchten, lesen Sie schnell unseren Artikel: Die Vorschriften für die touristische Vermietung
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