
Pool: die aktuell geltenden Vorschriften
Sie haben einen Pool in Ihrer Ferienunterkunft? Haben Sie geprüft, ob Sie alle Vorschriften erfüllen?
Sie haben das Glück, einen Pool in Ihrer Unterkunft zu haben? Das ist ein echter Trumpf! Aber haben Sie auch geprüft, ob Sie alle Vorschriften erfüllen?

Die vorgeschriebene Ausstattung
Unabhängig von der Größe Ihres Pools und davon, ob er ganz oder teilweise in den Boden eingelassen ist, müssen Sie mindestens eine der folgenden 4 Sicherheitseinrichtungen installieren:
- eineSchutzumzäunung
- eineakustische Alarmanlage
- eineAbdeckplane
- eineÜberdachung, die das Becken vollständig abdeckt
Mit dieser Ausstattung schützen Sie die Personen, die bei Ihnen zu Gast sind, und Sie schützen sich selbst vor einem Unfall.

Verstöße: welche Risiken?
Wir gehen hier davon aus, dass Ihr Pool bereits gebaut ist und dass Sie die vorgeschriebenen behördlichen Formalitäten erledigt haben. Wir sprechen ausschließlich über die Risiken, wenn Sie die erforderliche Ausstattung nicht installieren.
Wenn Sie diese Ausstattung nicht installieren, riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 45.000 €. Aber Achtung: Es ist die Aufgabe des Verkäufers Ihres Pools, Ihnen ein technisches Informationsblatt zur Sicherheitsausstattung auszuhändigen. Tut er das nicht, droht ihm dasselbe Bußgeld.
Neben dem finanziellen Aspekt gilt: Hätte ein Unfall mit dieser Ausstattung verhindert werden können, riskieren Sie einen Prozess, den Sie verlieren werden, und ein Drama auf Ihrem Gewissen. Jetzt, da Sie alles wissen, genießen Sie in vollen Zügen, was Ihnen Ihr Pool bringt! Und falls es Ihnen trotzdem schwerfällt, Kunden anzuziehen, finden Sie hier einige Tipps, um sie zu gewinnen!
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