
Schadensfall in meiner Ferienvermietung: was tun?
Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einem Schadensfall in Ihrer Ferienvermietung haben.
Brände, Wasserschäden ... Solche Zwischenfälle können während einer Vermietung passieren. Doch wie reagiert man richtig auf einen Schadensfall?

Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag
Als Eigentümer sind Sie in der Regel über eine Multirisiko-Wohnversicherung für die Zeit des Ferienaufenthalts abgedeckt. Dieser Vertrag enthält zwei mögliche Klauseln: den Regressverzicht oder den Verzicht auf Rückgriffsansprüche.
Diese Klauseln legen fest, ob der Eigentümer und damit die Versicherung vom Urlaubsgast Zahlung verlangen können oder nicht.
Ihnen liegt Ihre Unterkunft und Ihre Kundschaft am Herzen? Dann entscheiden Sie sich für eine Multirisiko-Wohnversicherung mit Regressverzicht. Das ist die einzige Lösung, damit der Urlaubsgast für Haftpflicht, Brand und Wasserschäden abgedeckt ist.

Für die Mieter
Wenn zum Zeitpunkt des Schadensfalls Mieter in der Unterkunft waren, müssen diese ihre Multirisiko-Wohnversicherung in Anspruch nehmen. In ihrem Vertrag findet sich dazu eine Klausel für Ferienaufenthalte, die sogenannte „villégiature“-Klausel.
Sie können vorab mit Ihrem Mieter klären, ob diese Klausel in seinem Vertrag enthalten ist. Fehlt sie, kann der Mieter eine befristete Hausversicherung (1 bis 90 Tage) abschließen, die ihn während seines Aufenthalts absichert. Sie funktioniert wie eine Multirisiko-Versicherung und ist sehr günstig.
Mussten Sie schon einmal eine solche Situation bewältigen? Wenn Sie das Thema interessiert, haben wir auch einen Artikel über die Partnerschaft zwischen Luko und Airbnb.
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