
Diebstahl und Schäden in Ihrer Ferienunterkunft: Was tun?
Erfahren Sie, wie Sie sich vor Diebstahl und Beschädigungen in Ihrer Ferienunterkunft schützen.
Ob absichtlich oder aus Versehen: Beschädigungen und Diebstahl können in Ihrer Ferienunterkunft schnell passieren. Wie also lässt sich vorbeugen?

Der Mietvertrag
Zuallererst sollten Sie einen Mietvertrag aufsetzen. Darin gehören die Bedingungen Ihrer Vermietung: der Preis und eine Beschreibung der Räumlichkeiten samt Inventarliste. Sie können dort ebenso die maximale Personenzahl, ein Rauchverbot oder eine Rauchererlaubnis sowie Ihre Regelung zu Haustieren festhalten.
Kommt es zu Problemen, gibt Ihnen dieser von Ihnen und vom Gast unterschriebene Vertrag die Möglichkeit zu reagieren.
Denken Sie außerdem daran, bei Check-in und Check-out jeweils ein sorgfältiges Übergabeprotokoll zu erstellen. So erkennen Sie mögliche Probleme wie einen Diebstahl sofort.

Die Kaution
Die Kaution ist unerlässlich, aber im Vertrag nicht verpflichtend. Sie wird vom Gast vor dem Einzug hinterlegt. Ihre Höhe liegt zwischen 20 und 25 % des Mietpreises und erlaubt es Ihnen, eventuelle Schäden zu beheben.
Genau hier ist das Übergabeprotokoll wichtig: Wenn Sie die Kaution nicht vollständig zurückzahlen, müssen Sie das begründen können. Beachten Sie auch, dass der Gast das Recht hat, alle Rechnungen im Zusammenhang mit den Reparaturen einzufordern.
Sollten die Schäden im Unglücksfall erheblich und durch die Kaution nicht vollständig gedeckt sein, müssen Sie den Gast zur Erstattung auffordern. Weigert er sich, wenden Sie sich so schnell wie möglich an das zuständige Gericht (in Frankreich das tribunal d'instance).
Um sich vor all diesen Unannehmlichkeiten zu schützen, sollten Sie also unbedingt einen Mietvertrag aufsetzen. Er erspart Ihnen viel Ärger!
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