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Ferienvermietung 2025: Das ändert sich

2 Min. LesezeitVom StyQR-Team

Ob Sie eine möblierte Ferienunterkunft besitzen oder nur gelegentlich vermieten: 2025 macht keine halben Sachen! Zwischen neuen steuerlichen Pflichten, energetischen Anforderungen und strengeren kommunalen Vorgaben sollten Sie gut informiert sein, um weiterhin ganz entspannt zu vermieten. Hier ein klarer (und leicht spitzer) Überblick über die Regeln, die Sie kennen müssen.

Ferienvermietung 2025: was sich ändert (und was Sie wirklich wissen sollten)

Beginnen wir mit dem heikelsten Punkt: den Steuern. Die Regierung hat beschlossen, beim Micro-BIC-Regime, das für seine Einfachheit bekannt ist, die Schrauben anzuziehen. Ab 2025 gilt es nur noch, wenn Ihre Mieteinnahmen 30.000 € pro Jahr nicht übersteigen (zuvor 77.700 €). Für alle anderen gilt das reguläre Besteuerungsregime, mit der Pflicht zu einer Buchhaltung, die einem kleinen Hotel würdig ist.

Außerdem sind die Steuervorteile künftig an eine strikte Bedingung gebunden: Sie müssen Ihre Tätigkeit angemeldet, eine Registrierungsnummer erhalten und die örtlichen Vorschriften eingehalten haben. Kurz gesagt: Schluss mit dem formlosen Vermieten über Plattformen.

Der DPE wird Pflicht: Achtung bei Energieschleudern

Große Neuigkeit: der Energieausweis (DPE) wird für Ferienvermietungen verpflichtend, wenn Sie mehr als 120 Vermietungstage pro Jahr erreichen. Und das ist nicht alles: Ab Januar 2025 ist es verboten, eine Wohnung mit der Klasse F oder G zu vermieten.

Konkret heißt das: Wenn sich Ihr gemütliches kleines Studio im Winter gern in eine Gefriertruhe verwandelt, müssen Sie in die Dämmung investieren. Aber keine Sorge: Ein guter DPE ist auch ein echtes Verkaufsargument bei Gästen, denen die Umwelt (und ihre Stromrechnung) am Herzen liegt! Kommunale Regulierung: die Rathäuser übernehmen das Steuer

Eine weitere wichtige Entwicklung: Die Kommunen erhalten mehr Befugnisse, um die Ferienvermietung zu regulieren. Manche Städte können nun eine maximale Anzahl von Tagen pro Jahr festlegen, eine spezielle Genehmigung verlangen oder die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum vorschreiben, damit ein Vermietungsrecht erteilt wird.

In Paris, Lyon, Nizza, Annecy oder Bordeaux gelten die neuen Regeln bereits oder sind in Vorbereitung. Wenn Sie in einem angespannten Wohnungsmarkt vermieten, sollten Sie sich also unbedingt bei Ihrer Gemeinde informieren. Denn nein, „das wusste ich nicht“ genügt vor einem hohen Bußgeld nicht.

Gut zu wissen: was Sie jetzt tun sollten

Prüfen Sie Ihre Mieteinnahmen: Liegen sie über 30.000 €, stellen Sie sich auf das reguläre Besteuerungsregime ein. Lassen Sie einen DPE erstellen, falls noch nicht geschehen, vor allem bei älteren Objekten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach Genehmigungen und örtlichen Obergrenzen.

2025 wird die Ferienvermietung stärker reguliert, das stimmt, aber sie ist nicht am Ende. Gut vorbereitet können Sie Gäste aus aller Welt weiterhin mit einem Lächeln empfangen … und mit einer Unterkunft, die dem Gesetz entspricht! Sie starten gerade in die Ferienvermietung? Lesen Sie auch unseren Artikel Vorschriften für Ferienvermietungen, um alles über die nötigen Schritte zu erfahren.

 

 

 

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